Stand: Mai 2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
TRENDCOMMERCE (Liechtenstein) AG
Wo nachfolgend die männliche Form verwendet ist, wird die weibliche Form mitgemeint.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Kunden und der Trendcommerce (Liechtenstein) AG (nachfolgend «TCFL») für alle Leistungen der TCFL. Sie regeln alle Punkte, die nicht in einem separaten Vertrag geregelt sind. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde die vorliegenden AGB. Entgegenstehende oder anderslautende AGB der Kunden haben keine Gültigkeit, ausser wenn sie von TCFL ausdrücklich und schriftlich angenommen werden. TCFL ist berechtigt, die AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung wird auf dem Internet publiziert. Eine schriftliche Ausgabe kann bei TCFL bezogen werden.
TCFL bietet ihren Kunden Leistungen im Bereich Transaktionsdruck, Direct Marketing sowie Customer Communication Management an. Für den konkreten Umfang und die Ausführung der Leistung der TCFL ist die Bestellung bzw. Offerte / Auftragsbestätigung massgebend.
Mit dem Versenden der Auftragsbestätigung kommt der Vertrag mit dem bestätigten Inhalt und den vorliegenden AGB zustande. Die Bestellungen werden gemäss den in der Auftragsbestätigung erläuterten Weisungen und gemäss dem vom Kunden bestätigten «Gut zum Druck» ausgeführt. Fehlen Weisungen des Kunden ganz oder teilweise, erfolgt die Ausführung in der branchenüblichen Form. TCFL ist ausserdem berechtigt, sofern es im Interesse des Kunden liegt und durch besondere Umstände und oder die Aufgabenstellung bedingt ist, Arbeiten nicht selbst auszuführen, sondern an Subunternehmer nach eigener Wahl zu vergeben.
Termine sind für TCFL nur verbindlich, wenn sie von TCFL schriftlich bestätigt werden. Die schriftlich vereinbarten Termine müssen von TCFL nur dann eingehalten werden, wenn das zu verarbeitende Material rechtzeitig vom Kunden oder seinem Zulieferer angeliefert wird sowie allfällig vereinbarte Vorauszahlungen oder Sicherstellungen seitens des Kunden oder Dritter fristgerecht eingegangen sind. Wenn bei der Zusammenstellung der Adressen und oder der Erbringung anderer Leistungen unvorhersehbare Schwierigkeiten auftreten, die TCFL nicht zu vertreten hat, kann TCFL einen neuen, angemessenen Termin setzen. Gerät TCFL mit der Ausführung der Bestellung und oder weiterer Arbeiten in Verzug, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Der Kunde kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, sofern TCFL die Verzögerung zu vertreten hat und der Kunde mit der Setzung einer angemessenen Nachfrist erklärt hat, dass er nach einem erfolglosen Ablauf dieser Nachfrist auf die Bestellung verzichtet. Eine Haftung von TCFL für Verspätungsschäden infolge Verzugs sowie allen übrigen Schäden wird — soweit gesetzlich möglich- ausgeschlossen. Für Verzögerungen der Zustellung durch die Post, Bahn oder andere Transportunternehmen kann TCFL nicht haftbar gemacht werden.
Tritt der Kunde unberechtigterweise vom Vertrag zurück, so hat er TCFL 50% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn zu leisten. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren entstandenen Schadens bleibt vorbehalten.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt der Versand auf Kosten und Gefahr des Kunden. Mit der Bereitstellung der Leistung zum Versand erfolgt der Übergang der Gefahr auf den Kunden. Der Versand erfolgt auch auf Gefahr des Kunden, wenn sich TCFL verpflichtet hat, franko Domizil zu liefern. Die Bestellung gilt mit der Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bezeichneten Empfänger als ausgeführt. TCFL ist berechtigt, die Ablieferung durch die Post oder einen anderen Frachtführer vornehmen zu lassen. In diesem Fall gilt der Ort der Übergabe an die Post oder den Frachtführer als Erfüllungsort.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sowie andere Leistungen sofort zu prüfen. Allfällige Beanstandungen sind sofort, spätestens aber innert 10 Tagen, nachdem TCFL ihre Leistungen erbracht hat, Auslieferung unter Vorlage entsprechender Unterlagen schriftlich bei TCFL vorzubringen, ansonsten die Leistung als angenommen gilt. Nicht als Mängel gelten geringfügige Abweichungen des Materials in Farbe und Struktur. Auf dem «Gut zum Druck» nicht angezeigte Fehler können nicht als Mängel beanstandet werden.
Die offerierten und bestätigten Preise sind — sofern nichts anderes vereinbart — stets Nettopreise in Schweizer Franken ohne allfällige Abgaben, Zölle, Versicherungen, etc. Vom Besteller verursachter Mehraufwand wird gesondert zusätzlich in Rechnung gestellt. Materialpreiserhöhungen bleiben stets vorbehalten und können von TCFL nachträglich geltend gemacht werden. Rechnungen sind innert der in der Auftragsbestätigung angegebenen Zahlungsfrist seit dem Rechnungsdatum zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins in Höhe von 5%. Allfällige Mahnspesen werden dem Kunden weiterbelastet. Bei Zahlungsverzug ist TCFL berechtigt, die vertraglichen Leistungen so lange einzustellen, bis der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich nachgekommen ist. Für Schäden, welche dem Kunden dadurch entstehen, ist TCFL nicht haftbar. Allfällige Einwände gegen die Rechnung sind innert 5 Tagen seit Erhalt der Rechnung schriftlich anzubringen. Nach Ablauf von 5 Tagen gilt die Rechnung als vom Kunden genehmigt. Eventuelle technische Störungen oder ein Ausfall der Dienstleistungen entbinden den Kunden nicht von der Bezahlung der Rechnung. Eine Verrechnung von Ansprüchen des Kunden gegen TCFL durch den Kunden ist ausgeschlossen.
TCFL gewährleistet eine getreue und sorgfältige Ausführung ihrer Leistungen.
TCFL haftet gegenüber ihrem Kunden nur durch vorsätzliche oder grobfahrlässig verursachte direkte und nachgewiesene Schäden. Die Haftung ist in jedem Fall auf die Vertragssumme beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird die Haftung ausdrücklich ausgeschlossen. Folgeschäden sind insbesondere entgangener Gewinn, Reputationsschäden und Datenverlust sowie eine nicht rechtzeitige Zustellung der Lieferung (sh. Ziff.4). Ausgeschlossen ist zudem jegliche Haftung für Schäden, die dem Kunden durch den Beizug von Dritten bzw. Hilfspersonen (z.B. Transportunternehmern) entstanden sind. TCFL übernimmt zudem keinerlei Haftung für Fehler auf die vom Kunden direkt oder indirekt zur Verfügung gestellten Daten sowie für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Insbesondere übernimmt TCFL auch keine Haftung aus gesetzlichen Rechts- und Sachgewährleistungsansprüchen. Der Kunde gewährleistet, dass seine Unterlagen bzw. die zur Verfügung gestellten Daten keine Schutzrechte Dritter verletzt. Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten wehrt der Kunde auf eigene Kosten und Gefahr ab. Der Kunde verpflichtet sich, einen allfälligen Rechtsstreit auf seine Kosten zu führen und sämtliche der TCFL entstandenen Kosten, Aufwendungen und auferlegten Schadenersatzleistungen zu übernehmen. Für Folgen höherer Gewalt, d.h. Ereignisse, die aussergewöhnlich, nicht voraussehbar und unabhängig vom Willen und Dazutun der Parteien eingetreten sind, haftet TCFL nicht. In solchen Fällen kann TCFL entweder ohne Schadenersatzpflicht vom Vertrag zurücktreten oder dessen Erfüllung angemessen hinausschieben. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere kriegerische Ereignisse, Epidemien, Pandemien, Terrorismus, Aufruhr, behördliche Auflagen, Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheide, Streik und Aussperrungen. Manuskripte, Entwürfe, Filme, Diapositive etc. werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. TCFL ist nicht verpflichtet, diese Unterlagen sowie die zur Wiederverwendung dienenden Gegenstände ohne schriftliche Vereinbarung nach der Ablieferung der Bestellung zu verwahren. Eine allfällige Aufbewahrung erfolgt gegebenenfalls auf Rechnung und Gefahr des Kunden. TCFL übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung.
TCFL behandelt die überlassenen Daten gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Verwendung von Daten ist in der Datenschutzerklärung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist integraler und bindender Bestandteil dieser AGB. Mit der Anerkennung der vorliegenden AGB erklärt der Kunde ausserdem, dass er der Datenschutzerklärung zustimmt.
Beide Parteien verpflichten sich sämtliche Informationen und Daten nur zum Zwecke der Vertragserfüllung zu nutzen, diese vertraulich zu behandeln und keinem Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei zugänglich zu machen. Dies gilt nicht für Informationen und Daten, die allgemein zugänglich bzw. bekannt sind. Die Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.
Alle Rechte an geistigem Eigentum verbleiben bei TCFL.
Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam oder ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen sind so auszulegen oder zu ersetzen, dass sie dem Zweck der betroffenen Bestimmung am ehesten entspricht. Auf diesen Vertrag ist liechtensteinisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Vaduz.